FAQ - Wissenswertes zum Ablauf von Auktionen

Die Versteigerungsorte geben wir auf unserer Internetseite bekannt .
Beginn ist in der Regel 10.00 Uhr. Die Objekte werden meistbietend
versteigert und in Katalogreihenfolge startend mit der Katalog-Nr. 1
aufgerufen.

Sollten Sie sich bei uns registriert haben und eine Einladung wünschen,
bekommen Sie ca. 3 Wochen vor der Auktion eine Einladung per Email .
Alle nicht registrierten Kunden können sich registrieren. Des Weiteren
werden öffentliche Versteigerungen in den Tageszeitungen bekannt
gegeben.

Sowohl Vorbesichtigung und Auktion sind öffentlich und für jedermann
zugänglich. Generell können alle Personen ab 18 Jahren mitbieten.
Möchten Sie auf unserer Auktion mitbieten, ist für alle Kunden eine
vorherige Registrierung mit Personalausweis erforderlich. Sie können als
Privatperson oder als Inhaber oder Vertreter einer Firma, eines Vereins
oder einer Institution mit Steigern. Jeder Bieter haftet persönlich für
das Ersteigern und die Bezahlung der Rechnung. Vertreter eines
Unternehmens, Vereins oder einer Institution weisen durch die Vorlage
einer Vollmacht ihr Handeln im Namen der Firma nach.

Auf unserer Homepage finden Sie alle Kataloge – diese werden ca. 2
Wochen vor Auktion online gestellt. Hier sind alle Objekte mit Fotos
(evtl. mit Zusatzfotos) aufgeführt und frei zugänglich. .

Um die Anonymität aller Kunden zu wahren, bekommt jeder Bieter der
Auktion eine sog. Bieternummer zugewiesen. Durch die Bieternummern sind
die Bieter intern klar identifizierbar.

a) im Auktionssaal

Die spannendste  Teilnahme ist das persönliche Erscheinen. Sie
registrieren sich entweder ONLINE auf unserer Seite oder  bei uns an der
Anmeldung und erhalten eine Bieternummer. Wenn die Katalognummer
aufgerufen wird, können Sie durch das Heben der Bieterkarte ein Gebot
abgeben. Wir bitten Sie, Ihren Ausweis vorzulegen, um eine Bieterkarte
zu erhalten.

b) durch ein schriftliches Gebot

Sollten Sie es nicht einrichten können, persönlich an der Versteigerung
teilzunehmen, haben Sie die Möglichkeit, über ein schriftliches Gebot
mitzubieten. Das schriftliche Gebot ist das Höchstgebot des Bieters und
ist nur dem Auktionshaus bzw. dem Auktionator bekannt. Bei schriftlichen
Vorgeboten legt der Bieter den Betrag fest und das Auktionshaus bietet –
wenn nötig – im Namen des Bieters bis zu dem eingetragenen Gebot. Der
Auktionator übernimmt Ihre Position als Bieter. So können Sie auch
unterhalb Ihres Höchstgebotes den Zuschlag bekommen.

Beispiel

Sie haben Interesse an einem Rasenmäher. Dieser Rasenmäher hat einen
Aufrufpreis von 50 EUR. Sie teilen uns einen Höchstbetrag über ein
schriftliches Gebot von 350 EUR mit. Des Weiteren liegt ein
schriftliches Gebot über 650 EUR vor. Damit wird das Bietverfahren mit
350 EUR mit Ihnen als Bieter eröffnet. Sollte im Saal jemand auf 600 EUR
erhöhen, wird der Auktionator Ihr Gebot auf 650 EUR anheben. Gibt es
dann keinen weiteren Bieter, erhalten Sie den Zuschlag. Auf den Zuschlag
von 650 EUR wird ein 18%iges Aufgeld sowie 19 % Mehrwertsteuer erhoben.
Sollte im Saal ein Bieter mehr als 650 EUR bieten, verfällt Ihr Gebot.
Für das schriftliche Gebot wird keine Gebühr erhoben. Während der
Versteigerung wird der Bietername des schriftlichen Gebotes nicht
mitgeteilt.

Schriftliche Gebote können auf unser Homepage nach Registrierung 
gesendet werden. ( zusätzlich bieten wir Ihnen ein Formurlar Vorgebote
an welches Sie bitte per Mail an das Auktionshaus senden.)   Vor Abgabe
eines schriftlichen Gebotes empfehlen wir, eine persönliche Besichtigung
vorzunehmen. Spätere Reklamationen und Preisreduzierungen sind nicht
möglich.

WICHTIG ! Für alle Möglichkeiten gilt: Gebote sind bindend und können
nicht zurück genommen werden.

Sie sollten sich immer ein eigenes Limit setzen. Sie bestätigen Ihr
Gebot mit dem Heben der Bieterkarte. Die Bietschritte werden vom
Auktionator vorgegeben und betragen ca. 10%. Orientierung bietet die
Aufstellung Gebotsschritte. Schriftliche Gebote können in beliebiger
Höhe abgegeben werden (Cent-Beträge werden jedoch nicht berücksichtigt).

Der Aufrufpreis ist der Preis, mit dem Bietvorgang gestartet wird. Der
Aufrufpreis ist unverbindlich und kann vom Auktionator bei Bedarf
angepasst werden.

Das Limit ist der Preis, den es mindestens zu bieten gilt, um den
Zuschlag zu erhalten. Wird das Objekt unter dem vereinbarten
Mindestpreis / Limit zugeschlagen, wird „unter Vorbehalt“ versteigert.
Erfolgt der Zuschlag unter Vorbehalt, ist der Höchstbieter für die Dauer
der von dem Auktionator gesetzten Frist an sein Gebot gebunden. In
dieser Zeit prüft der Auktionator, ob das Objekt von dem Auftraggeber
auch zu diesem niedrigeren Zuschlag freigegeben wird. Das Gebot
erlischt, wenn der Bieter nicht innerhalb dieser Frist den
vorbehaltlosen Zuschlag erhält. Eine Ausgabe der Ware kann erst nach
dieser Abstimmung erfolgen.

Das Aufgeld ist eine Netto-Verkaufsprovision, welche vom Auktionshaus
erhoben wird. Zurzeit beträgt dieses Aufgeld bei allen Verkäufen
(Versteigerung und Freiverkauf) 18% auf den Zuschlagpreis, sofern nicht
ein höheres oder niedrigeres Versteigerungsaufgeld angegeben ist.

Der Zuschlagpreis ist der Nettopreis, auf ihn wird ein
Versteigerungsaufgeld von 18% erhoben, sofern nicht zu dem jeweiligen
Gegenstand im Versteigerungskatalog ein höheres oder niedrigeres
Versteigerungsaufgeld angegeben ist. Auf den Zuschlagpreis und auf das
Versteigerungsaufgeld wird die Umsatzsteuer in der zum Zeitpunkt des
Zuschlags geltenden Höhe erhoben. Bei Gegenständen, die in dem
Versteigerungskatalog mit dem Hinweis „Keine MwSt. auf den
Zuschlagpreis“ gekennzeichnet sind, wird die Umsatzsteuer nur auf das
Versteigerungsaufgeld erhoben.

Sie können Ihren Kauf in bar oder per Banküberweisung entrichten. Bei Vorlage eines ordinären
Schecks gilt die Schuld erst dann als erfüllt, sobald der Kaufpreis auf
unserem Konto gutgeschrieben worden ist und ein Rückruf nicht mehr
vorgenommen werden kann. Die Warenausgabe erfolgt erst nach Eingang der
Zahlung.

Ja, sofern die Bezahlung bei uns erfolgt ist.

Wie lange nach der Auktion habe ich Zeit, Ware zu bezahlen und
abzuholen?

Der Kaufpreis ist sofort nach dem Zuschlag fällig. Innerhalb von 5 Tagen
nach der Auktion muss die Ware vollständig bezahlt und abgeholt werden.
Nicht abgeholte Ware wird kostenpflichtig – entweder in unseren Räumen
oder bei einer Spedition – eingelagert.

Diese können nach der Auktion zum Limit (zzgl. Aufgeld) gekauft werden.
Es besteht auch die Möglichkeit, Nachgebote unter dem von uns gesetzten
Limit abzugeben. Alle Gebote unter dem Limit sind jedoch von der
Zustimmung des jeweiligen Einlieferers abhängig.

Anhand der Ergebnisliste, welche wenige Tage nach der Auktion bei uns
verfügbar ist, können wir Ihnen mitteilen, welche Objekte nicht verkauft
wurden. Auch nach der Auktion können noch Gebote bei uns eingereicht
werden.